Die Corona Pandemie mit den Lockdowns und Zutrittsbeschränkungen hat die Gastronomiebranche in den nun fast zwei Jahren hart getroffen. Viele Unternehmer mussten ihre Angestellten entlassen oder in Kurzarbeit schicken. Für einige erwies sich ein zweites Standbein als Lieferservice als Rettung vor dem Bankrott. Trotz der Wiedereröffnung müssen viele Restaurantbesitzer noch immer mit hohen Umsatzeinbußen klarkommen und die Zukunft ist noch immer ungewiss. Verschiedenste Fördermittel sollen die geschädigte Branche in dieser schweren Zeit unterstützen und über die einkommensschwachen Monate hinweghelfen. Vor allem kleine und mittelständige Unternehmen und Solo-Selbstständige sind berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Dabei werden bei den meisten Förderungen die Unternehmensgröße und die Umsatzeinbußen im Vergleich zur Zeit vor Corona betrachtet, um ausreichend Gelder bereitzustellen. In der Regel müssen die Anträge für staatliche Förderungen digital über einen Steuerberater erfolgen.

Welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen, kann auf den Webseiten
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html und
https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus/coronahilfen.html nachgeprüft werden.

Arten der Förderung

Zuschüsse

Hier wird aus staatlichen Fördermitteltöpfen ein gewisser Betrag an das jeweilige Unternehmen ausgezahlt. Eine Rückzahlung ist hier nicht vorgesehen.

(Vergünstigte) Darlehen

Bei Darlehen werden Gelder an Unternehmen verliehen, die den jeweiligen Richtlinien der Fördermittel entsprechen und sind in der Regel nicht an spezielle Banken gebunden. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Allerdings sind die Konditionen der Rückzahlung oftmals besser (z.B. niedrigerer Zinsen, Tilgungsspielraum).

Bürgschaften

Um Kredite zu beantragen, kann auch eine Förderung in Form einer Bürgschaft durch den Staat erfolgen.

Übernahme externer Kosten

In Bereichen, die nicht direkt im Unternehmen stattfinden, wie zum Beispiel Weiterbildungen oder Beratungen, können Kosten anteilig übernommen werden.

Vorteile von öffentlichen Fördermitteln

  • Lange Laufzeiten von Krediten
  • Lange Zinsfestschreibung mit niedrigen Zinsen
  • Öffentliche Bürgschaften statt privater Sicherheiten
  • Anlaufzeit ohne Tilgung
  • Zuschüsse ohne Rückzahlung

Fördermittel für Restaurants in den einzelnen Bundesländern

Wie bei den Corona Verordnungen, gibt es auch bei den Fördermitteln bundeslandspezifische Fördertöpfe und Programme. Ein regelmäßiger  Blick auf die jeweilige Webseite kann sich also durchaus lohnen. Oft werden zum Beispiel auch neue Geräte oder Weiterbildungen exklusiv über das Land gefördert.

Eine Übersicht über die Fördermittel der einzelnen Bundesländer gibt es zum Beispiel hier:
https://g-wie-gastro.de/unternehmensfuehrung/oeffentliche-foerdermittel/foerdermittel-in-den-einzelnen-bundeslaendern.html.

Tipp: Die Beantragung und Vorab-Beratung für Fördermittel sollte unbedingt über einen Fachmann, wie zum Beispiel den Steuerberater, erfolgen. Viele Anträge müssen sowieso über diesen Weg gestellt werden und auch in anderen Fällen sind die Formulare für Laien nur schwer zu verstehen. Es empfiehlt sich also gleich auf Nummer sicher zu gehen und einen Experten zu Rate zu ziehen.

Die aktuellen Wirtschaftshilfen des Bundes werden hier genannt:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010.