Seit Anfang 2020 gilt die Belegausgabepflicht in Deutschland. Bis zum September 2020 müssen außerdem alle digitalen Kassensysteme an die neue Kassensicherungsverordnung angepasst und die Kasse ordnungsgemäß gemeldet sein. Zur zertifizierten Sicherheitseinrichtung bedarf es eines Sicherheitsmoduls, eines Speichermediums und einer digitalen Schnittstelle. Bei Verstößen gegen die Kassensicherungsverordnung drohen hohe Geldstrafen bis zu 25.000€. Deshalb ist es spätestens jetzt dringend zu empfehlen, das Unternehmen auf die neue Verordnung zu prüfen und gegebenenfalls die Kasse aufzurüsten oder das Kassensystem zu wechseln.

Was sind Registrierkassen?

Registrierkassen kommen in Betrieben zum Einsatz, bei denen die Einnahmen zu einem Großteil aus Bargeld bestehen. Im Tagesgeschäft bieten sie eine benutzerfreundliche Unterstützung bei der Abrechnung und machen auch bargeldlose Zahlungen möglich. In der Regel versteht man unter einer Registrierkasse eine Kasse, die nach manueller Eingabe oder Scannen der Produkte die Beträge automatisch addiert und entsprechende Bons druckt.

Vorteile einer Registrierkasse

Moderne Registrierkassen bieten bei einem geringen Investitionsbedarf eine sichere und nachvollziehbare Buchungs-, Rechen- und Einzelbonfunktion für alle Geschäftsvorgänge des Unternehmens. Die Registrierkasse sichert die Gesetzes- und Steuerkonforme Zahlungsabwicklung ab und erleichtert die Abläufe im Betrieb durch die zügige und intuitive Bedienung. Order Smart bietet eine solche Registrierkasse an.

Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung 2020

DIe Kassensicherungsverordnung soll durch digitale Aufzeichnung und Sicherung der Geschäftsvorfälle vor Manipulationen schützen und betrifft alle Unternehmen, die eine elektronische Registrierkasse verwenden. Die Anschaffung einer solchen elektronischen Kasse ist jedoch nicht verpflichtend, gleichwohl sie die Arbeitsabläufe natürlich erheblich vereinfacht.

Die Kassensicherungsverordnung umfasst die folgenden Punkte:

  • Belegausgabepflicht an alle Kunden
  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme zur Datenübermittlung an das Finanzamt
  • Kassenmeldepflicht beim Finanzamt, für alle elektronischen Kassen mit TSE:
    • Name des Kassensystems
    • Anzahl der Kassen
    • Datum der Inbetriebnahme der Kassen

Was bedeutet zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung / TSE?

Nach der Kassensicherungsverordnung 2020 müssen alle digitalen Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, verfügen. Diese soll beim erfassen der Daten gewährleisten, dass nachträgliche Manipulationen, wie Änderung oder Löschung, ausgeschlossen werden können. Dazu werden die erfassten Daten unverzüglich von der Kasse an die TSE gesendet. Die TSE selbst besteht aus einem Sicherheitsmodul, das die Aufzeichnungen der Kasse unveränderbar sichert, einem Speichermedium zur Aufbewahrung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und einer digitalen Schnittstelle zur Übertragung der Daten an das Finanzamt.