Seit die Corona Pandemie Deutschland und die Welt im Griff hat, gibt es regelmäßig wechselnde Beschlüsse zu den aktuellen Regelungen und Beschränkungen in der Gastronomie und Freizeit Branche. Diese Vorgaben sind von Land zu Land unterschiedlich und sogar innerhalb Deutschlands beschließen die Bundesländer eigenständig, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid19 Pandemie ergriffen werden. Gerade die Gastronomie hat mit häufig wechselnden Regelungen und Änderungen der Maßnahmen zu kämpfen. Die aktuellen Beschlüsse werden hier gesammelt und jeden Monat aktualisiert.
Aktuelle Corona Regelungen
Die aktuellen Corona Regelungen zum jeweiligen Bundesland finden sich auf der Website der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
Aktuelle Gastro-spezifische Corona Regelungen der Bundesländer werden z.B. auf der DEHOGA Seite zur Verfügung gestellt:
https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/
Aktuelle Regelungen für Österreich:
Aktuelle Regelungen für die Schweiz:
5 Tipps, um mit deinem Restaurant die Corona Krise zu überstehen
Corona Gastro Update März 2022 für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Seit dem 3. März gilt bundesweit wieder die 3G Regelung für die Gastronomie. Ausgenommen sind Nachtlokale, bei denen 2G+ vorgeschrieben ist. Ein neues Infektionsschutzgesetz tritt zum 20. März 2022 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet umfangreiche Lockerungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und betrifft somit auch die Gastronomie und das Gastgewerbe. Demnach sollen laut Gesetz alle geltenden Beschränkungen entfallen, lediglich die Maskenpflicht im ÖPNV und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen bestehen bleiben. Eine Übergangsfrist wird bis zum 02.04. gewährt, in der die bestehenden Maßnahmen durch die Länder gang oder teilweise beibehalten werden können. Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzen machen fast alle Bundesländer von dieser Übergangsfrist gebraucht und behalten die aktuellen Corona Schutzmaßnahmen bi Anfang April bei. Danach können Corona Maßnahmen, wie Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen, weiterhin und ausschließlich für sogenannte Hotspots angeordnet werden.
Österreich hat seine Beschränkungen bereits im Februar konsequent aufgehoben. Die Impfpflicht wurde ausgesetzt. Nachdem die Inzidenzen infolgedessen wieder drastisch gestiegen waren, wirde die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen allerdings ab 23. März wieder eingeführt. Weitere Informationen zu den aktuellen Beschränkungen in Österreich:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
In geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Seit dem 17.02.2022 wurden alle weiteren Beschränkungen, wie die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkung für die Gastronomie mittels Zertifikat, aufgehoben.
Weitere aktuelle Informationen gibt es zum Beispiel hier:
https://gastrosg.ch/de/index/gastroevent/corona-massnahmen.html
Corona Gastro Update Januar 2022 für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Der Zugang zur Gastronomie ist nach wie vor fast überall vom Impfstatus abhängig. In den Bundesländern gilt weiterhin: Wer Restaurants betreten will, muss vor Eintritt seinen Impf- oder Genesenenstatus nachweisen und vielerorts zusätzlich einen aktuellen Schnelltest vorlegen, solange noch keine Booster Impfung erfolgt ist (2G Plus). Lediglich in Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt weiterhin die 2G Regel. Allerdings werden in einigen Bundesländern (z.B. in Rheinland Pfalz) Gastronomen nicht länger dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen.
Der Lockdown für Ungeimpfte ist ausgelaufen. Die Gastronomie ist für alle Personen mit 2G geöffnet und darf bis 22 Uhr Gäste an einem festen Sitzplatz bewirten. In der Öffentlichkeit herrscht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht immer dann, wenn ein Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann.
Weitere aktuelle Informationen gibt es zum Beispiel hier:
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/bundesweite-massnahmen/#toc-allgemeine-hinweise
2G soll in der Innengastronomie voraussichtlich bis Ende März 2022 weiter gelten. Auf freiwilliger Basis können Gastronomen auch die 2G Plus Regelung einführen.
Weitere aktuelle Informationen gibt es zum Beispiel hier:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
Corona Gastro Update Dezember 2021 für Deutschland, Österreich und die Schweiz
In Deutschland gelten seit dem 14. Dezember 2021 neue Corona Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Oft hängen die aktuellen Regelungen von der Inzidenz und des Hospitalisierungsrate ab und können sich rasch ändern. Viele Länder haben im Bereich der Gastronomie aktuell eine 2G plus Regelung eingeführt. Das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest in Innenräumen bewirtet werden dürfen. Es gelten für gastronomische Betriebe allgemein mindestens die 2G Regel, Maskenpflicht, das Vorhandensein eines Hygienekonzepts und die Pflicht zur Datenverarbeitung. Eine Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus bis Ende März 2022 wurde beschlossen, zudem wird eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes von Seiten der Regierung in Erwägung gezogen.
Corona-Zutrittsregeln für…
Geimpfte | Genesene | alle anderen | |
---|---|---|---|
3G | negativer Test | ||
3G plus | neg. PCR-Test | ||
2G | |||
2G plus | +neg. Test | +neg. Test |
Der Lockdown in Österreich endete am 12. Dezember. Gastronomische Betrieb dürfen nun wieder nach der 2G Regelung geöffnet werden. Den einzelnen Bundesländern steht es allerdings frei, den Lockdown zu verlängern oder gegebenenfalls Maßnahmen zu verschärfen.
Hier dürfen die Betriebe seit dem 6. Dezember selbst entscheiden, ob sie nur Gäste mit 2G zulassen. Es besteht weiter die Zertifikats- und Maskenpflicht in Innenräumen.
Corona Gastro Update November 2021 für Deutschland und Österreich
Auf 2G folgt nun 2G Plus in vielen Bundesländern, nachdem die Inzidenzen immer weiter steigen. Das heißt, dass auch Geimpfte und Genesene beim Einkaufen oder Gastronomie Besuchen zusätzlich einen negativen Corona Test vorweisen müssen. In den allermeisten Regionen und Städten wurden die Weihnachtsmärkte abgesagt. Am Arbeitsplatz herrscht die 3G-Regelung. In allen Bundesländern herrschen unterschiedliche aktuelle Regelungen, was die Eindämmung der vierten Welle anbelangt. Die Einhaltung wird aktuell verstärkt durch Polizei und Ordnungsamt kontrolliert und bei Zuwiderhandlung hart sanktioniert. Vollständige Informationen zum jeweiligen Bundesland gibt es unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198. Ab einer Hospitalisierungsrate von 3, ist in jedem Bundesland die 2G-Regel verpflichtend. Eine generelle FFP2-Maskenpflicht besteht in Deutschland nicht. Die Überbrückungshilfen laufen bundesweit bis Ende März 2022 weiter.
Österreich befindet sich seit dem 22. November im bundesweiten Lockdown, der auch die Geimpften betrifft, und für 20 Tage angesetzt ist. Gastronomie, Einzelhandel, Freizeit-, und Kultureinrichtungen müssen in dieser Zeit erneut schließen. Am Arbeitsplatz herrscht die 3-G-Regelung. Ab Februar führt Österreich zudem eine bundesweite Impfpflicht ein. In geschlossenen Räumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Corona Gastro Update Oktober 2021 für Deutschland und Österreich
Nachdem zunächst viele Bundesländer die Covid Maßnahmen gelockert hatten, werden nun in Hamburg und Baden-Württemberg die Regelungen, zumindest für Ungeimpfte, wieder verschärft. Außerdem müssen sich Angestellte in der Gastronomie in Baden-Württemberg vorerst 2x wöchentlich auf Covid19 testen lassen. Deutschlandweit sollen, unter Beachtung der Corona Maßnahmen, Weihnachtsmärkte mit wahlweise 2- oder 3-G stattfinden können. In ganz Deutschland sind Corona Tests bis auf wenige Ausnahmen seit dem 11.10.2021 kostenpflichtig. Nicht Geimpfte erhalten ab sofort keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlungen im Quarantäne-Fall.
Österreich hält weiter am 3-Stufen-Plan fest. Ab dem 01. November 2021 gilt eine 3-G-Nachweispflicht an Arbeitsstellen, bei denen Kontakt zu anderen Menschen gegeben ist. Die Maskenpflicht entfällt hier. Weihnachtsmärkte dürfen unter der 3-G-Regelung stattfinden.
Corona Gastro Update September 2021 für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Sachsen Anhalt haben die 2G-Regel beschlossen, die es Gastronomen freistellt, nur noch Geimpfte oder Genesene zu bewirten. In Rheinland-Pfalz gilt die 2G-Plus-Regelung: Getestete erhalten nur bis zu einer festgelegten Quote Zutritt zu Freizeitangeboten. In Baden-Württemberg verwährt Ungeimpften, egal ob ein Negativ-Test vorliegt, den Zugang zur Gastronomie, wenn die Kapazität der Intensivbetten abnimmt. In allen übrigen Bundesländern gilt bis auf Weiteres die 3G-Regel: Für Personen, die nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind, gelten keine Zutrittsbeschränkungen.
Voraussetzung zur Bewirtung nach den aktuellen 3G-/2G-Regelungen:
- Hygienekonzept (Regulierung der Gästeanzahl, Kontaktnachverfolgung, Einhaltung der Abstandsregeln)
- Maskenpflicht, außer die Gäste sitzen am Tisch
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Tisch zulässig
- Aufnahme der Kontaktdaten
- Die Ausgabe und Lieferung von zur Mitnahme bestimmten Speisen und Getränken ist hiervon ausgenommen
Österreich hat einen dreistufigen Plan beschlossen. Ab einer erhöhten Belegung der Intensivbetten werden bei Veranstaltungen über 500 Personen ausschließlich Geimpfte und Genesene zugelassen. Das Tragen von FFP2-Masken ist in Bereichen des öffentlichen Lebens vorgeschrieben. Für die Skisaison sieht Österreich eine 3G-Regelung vor, sofern die Inzidenzen dies zulassen.
In der Gastronomie und im Freizeitbereich muss ein gültiges Covid-Zertifikat vorgelegt werden. Es besteht, außer in öffentlich zugänglichen Räumen, keine Maskenpflicht mehr. Abstandsregeln und Kontaktdatenerfassung sind nicht mehr notwendig.
Corona Gastro Update August 2021
Ab einem Inzidenzwert über 35 gilt Deutschlandweit ab dem 23. August 2021 die 3G-Regel: Die Gastronomie darf ausschließlich von geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen besucht werden. Ab dem 11. Oktober sollen Corona Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig werden. Die Maskenpflicht soll bis Frühjahr 2022 weiter bestehen.
Corona Gastro Update Juli 2021
Durch das Ende der bundesweiten Notbremse vom 30. Juni kann nun jedes Bundesland selbst über die Auflagen und Beschränkungen in der Gastronomie entscheiden. Die Maskenpflicht bleibt weiter erhalten.
In Österreich besteht mit Ausnahme von Wien keine Maskenpflicht mehr im Handel. Ab dem 22. Juli gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr in der Gastro, die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung besteht allerdings weiterhin. In der Nachtgastronomie ist der Einlass nur für Geimpfte und PCR-Getestete gestattet. Die Sperrstunde und Mindestabstände entfallen. Zutritt zu Discotheken, Bars oder vergleichbaren sogenannten Nachtgastronomien, erhalten nur Geimpfte oder Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Corona Gastro Update Juni 2021
Verschiedene Beschränkungen in den einzelnen Bundesländern machen eine Übersicht schwierig. Aktuell ist die Außengastronomie in allen Bundesländern bis auf Bremen und Hamburg geöffnet. Die Innengastronomie ist in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, sowie in Berlin und Hamburg ab 04.06. wieder möglich.
Lockerungen für die Gastronomie ab dem 10.06.2021: Unter Vorlage eines Impfnachweises, Genesenenbescheinigung oder eines aktuellen negativen Schnelltests dürfen Gäste bis 24 Uhr auch wieder im Innenbereich empfangen werden. Pflicht ist weiterhin ein Covid-19-Präventionskonzept mit einem Covid-19-Beauftragten und die Dokumentation der Gäste.
Diskotheken dürfen seit dem 26.06.2021 ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl wieder öffnen, sofern das Covid-Zertifikat vorgelegt wird. Eine Maskenpflicht besteht für Gäste nicht, ebenso wie die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung. In Innenbereichen der Gastronomie entfällt die Beschränkung der Anzahl der Besucher pro Tisch. Es genügt die Kontaktaufnahme einer Person je Tisch.
Corona Gastro Update Mai 2021
Die Außengastronomie ist in einigen Bundesländern wieder geöffnet, bei denen die Inzidenz unter 100 liegt. Außerdem besteht eine Test-und Terminpflicht. Vielerorts gelten inzwischen Lockerungen für Geimpfte und Genesene.
Geplante Öffnung der Gastronomie mit Hygienekonzept ab dem 19.05.2021. Mitarbeiter und Gäste müssen geimpft oder negativ auf Corona getestet sein und registriert werden. Außerdem ist das Tragen von FFP2-Masken Pflicht. Innen dürfen sich Gruppen aus bis zu 4 Erwachsenen und 6 Kindern aufhalten. Draußen sind größere Gruppen bis 20 Personen erlaubt. Ab 22 Uhr gilt die Sperrstunde.
Die Außengastronomie darf ab dem 19.04.2021 wieder öffnen. Dabei müssen strenge Hygienevorschriften eingehalten werden. Ab dem 31.05.2021 sollen auch Innenbereiche der Gastronomie wieder öffnen dürfen.
Corona Gastro Update April 2021
Notbremse auf Beschluss des Bundestages ab dem 24.04.2021:
Bei einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander folgenden Tagen, gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie Ausgangssperren in allen Bundesländern. Die Gastronomie bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100 bleibt.
Weitere Lockdown-Verlängerung in Wien und Niederösterreich bis zum 02.05.2021. Ab dem 18. April soll es zumindest im Burgenland Lockerungen für Restaurants geben. Die Allgemeine Öffnung der Gastronomie ist ab Mitte Mai vorgesehen.
Öffnung der Außengastronomie unter Auflagen ab dem 19.04.2021, wie z.B. Sitz-und Maskenpflicht.
Corona Gastro Update März 2021
Die Bundesregierung erlässt einen 5 Stufen Plan zur Öffnung nach dem Lockdown. Dieser beinhaltet schrittweise Lockerungen ab dem 08.03.2021. Bei einer Inzidenz unter 50 darf die AUßengastronomie wohl ab dem 22.03.2021 wieder öffnen. Die Umsetzung des 5 Stufen Plans und den Grad der Einschränkungen bestimmt jedes Bundesland selbst, solange die Inzidenz nicht an drei Tagen über 100 steigt. In diesem Fall greifen die bestehenden Maßnahmen. Der Lockdown wird erneut bis zum 18.04.2021 verlängert. Freizeiteinrichtungen und Gastronomie bleiben weiterhin geschlossen. Über Ostern wird der Lockdown verschärft und auf die Außengastronomie ausgeweitet.
Aktuell sind keine konkreten weiteren Öffnungsschritte geplant und auf die Zeit nach Ostern verschoben. Nur in Voralberg darf die Gastronomie ab dem 15.03.2021 unter hohen Hygieneauflagen wieder öffnen, da die Fallzahlen hier extrem niedrig sind.
Die Schweiz plant eine Wiedereröffnung der Außengastronomie ab dem 22.03.2021. Bis dahin bleiben Gastronomische Betriebe geschlossen.
Corona Gastro Update Februar 2021
Weitere Verlängerung des Lockdowns bis zum 07.03.2021. Der Lieferservice oder die Abholung von Speisen am Restaurant bleibt erlaubt. Die Regierung arbeitet an einem Plan zur kontrollierten der Öffnung der Gastronomie. Dabei steht eine Orientierung an einer Inzidenz von 35 im Raum.
Verlängerung des Lockdowns bis Ende Februar 2021. Die Gastronomie darf Gerichte ausliefern und in vorgegebenen Zeitfenstern auch to go anbieten.
Corona Gastro Update Januar 2021
Der Lockdown infolge der Covid-19 Pandemie wurde bis zum 14.02.2021 verlängert. Die Gastronomie muss geschlossen bleiben und darf nur Liefer- oder ToGo Speisen zum Verkauf anbieten.
Auch in Österreich wird der Lockdown bis zum 07.02.2021 verlängert. Die Gastronomie muss geschlossen bleiben.
Verlängerung des Lockdowns bis zum 28.02.2021, inklusive Schließung der Gastronomie.