Das Jahr 2024 bringt nicht nur frischen Wind, sondern auch neue Gesetze mit sich – insbesondere für die Gastronomie, die milchhaltige Getränke in Einwegflaschen anbietet. Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Pfandpflicht auf milchhaltige Einwegflaschen ausgeweitet, und Verbraucher müssen nun 25 Cent Pfand pro Verpackung zahlen. Hier sind die wichtigen Details, die Gastronomen beachten sollten:
Welche Produkte sind betroffen?
Die neue Regelung betrifft Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Einwegkunststoffflaschen von 0,1 bis drei Litern. Dazu gehören Milch, Kakao, Latte Macchiato, Ayran, Buttermilch, Trinkjoghurt und Kefir. Milch-Drinks in nicht wiederverschließbaren Bechern, Tetrapacks oder Schlauchbeuteln bleiben von der Pfandpflicht ausgenommen.
Pfandgebühr und Pfand-Logo
Die Pfandgebühr beträgt 25 Cent pro Verpackung und wird zusätzlich zum Kaufpreis fällig. Das Pfand-Logo, auf jeder pfandpflichtigen Verpackung zu finden, muss gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen. Bis 2024 gibt es eine Übergangsfrist für Plastikflaschen mit Milchgetränken ohne Pfand-Logo.
Pfandrückgabe
Die Pfandverpackungen können ab dem 1. Januar 2024 im Pfandautomaten im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückgabe auch für leere Plastikflaschen von Milch und Milchmischgetränken mit dem Pfand-Logo möglich ist.