Seit dem 1. Januar 2022 gilt die erweiterte Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (VerpackG). Das bedeutet, dass seit Anfang dieses Jahres Pfand auf sämtliche Getränke in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder in Dosen erhoben werden muss. Was du als Gastronom wissen musst, welche Getränke betroffen sind, Ausnahmen der Pfandpflicht und weitere wichtige Infos haben wir hier für dich zusammengefasst.

Ziel der Pfandpflicht

Die Ausweitung der Pfandpflicht zielt darauf ab, das in Deutschland schon relativ etablierte Mehrwegsystem zu fördern. So soll auf lange Sicht weniger Verpackungsabfall in der Umwelt landen und Müll durch Recycling vermieden werden. Für Verkäufer und Verbraucher wird die erweiterte Pfandpflicht zudem verständlicher, da diese ab 2024 ausnahmslos alle PET-Flaschen und Getränkedosen umfasst.

Betroffene Produkte der neuen Pfandpflicht 2022

Da ohnehin die meisten Getränke in Einwegverpackungen in Deutschland bereits vor 2022 pfandpflichtig waren, betrifft die Neuregelung nur folgende Produkte, sofern sie in Kunststoff oder Dosen bis 3 Liter Volumen verkauft werden:

  • Sekt und Sektmischgetränke
  • Wein- und Weinmischgetränke
  • Cider
  • Kaffeegetränke (ohne Milchanteil)
  • Fruchtschorlen
  • Fruchtsäfte
  • Smoothies
  • Gemüsesäfte

Das Einwegpfand bleibt weiterhin bei einem Betrag von 0,25€. Alle pfandpflichtigen Getränkebehälter sind mit einem DPG-Logo gekennzeichnet. Bis Ende Juni 2022 dürfen noch vorhandene Bestände laut einer Übergangsfrist noch pfandfrei vertrieben werden.

2024: Auch Milchgetränke werden pfandpflichtig

Die einzige Ausnahmeregelung der Pfandpflicht 2022 gilt für Milchgetränke. Diese dürfen bis 2024 weiterhin pfandfrei in Umlauf gebracht werden. Ab dann gilt auch für Milch und Mischgetränke mit Milch in Einwegverpackungen zwischen 0,1 und 3 Litern die Pfandpflicht. Zu den Milchgetränken zählen unter Anderem Kakao, Vanillemilch oder Kefir.

Plastikflasche ist nicht gleich Plastikflasche

Bei Plastikflaschen gibt es solche aus festem Kunststoff, die gereinigt und bis zu 40 Mal wiederverwertet werden können (z.B. Wasser- oder Cola-Flaschen im Kasten) und PET-Flaschen, die bei der Rückgabe am Pfandautomaten für den Abfall zerkleinert werden.

Dieses Vorgehen erleichtert die Wiederverwertung des Plastiks, da ausschließlich gleiche Materialien gesammelt werden. Landen solche Flaschen hingegen im Restmüll, wird dieser Vorgang erheblich erschwert, da in den Deponien eine erneute Sortierung erfolgen muss.

Aktuell werden etwa 98 % der PET-Flaschen in Deutschland retourniert. Ca. 34% dieser zurückgegebenen Flaschen wird für die Herstellung neuer Flaschen verwendet, die übrigen 66% werden anderweitig neu verwertet. PET-Flaschen können unbegrenzt recycelt werden. Die geschredderten PET-Flakes werden gereinigt und zu wiederverwertbaren, aufbereiteten Kunststoffen verarbeitet.

So setzt du als Gastronom die neue Pfandpflicht richtig um

Achte bei deinen Wareneingängen darauf, ob die Getränke bereits ein DPG-Logo tragen und hinterlege diese dann entsprechend in deinem Kassensystem mit dem vorgeschriebenen Pfandbetrag. So wird beim Bezahlvorgang automatisch 0,25€ pro erfasstem Getränk auf die Rechnung aufgeschlagen. Informiere auch dein Personal rechtzeitig über die Änderungen.

Fazit: Das neue Pfandsystem 2022 wird einfacher

Auch wenn die Erweiterung der Pfandpflicht erst einmal nach einem gewissen Mehraufwand aussieht: Auf lange Sicht macht das Pfandsystem die Handhabe für Verbraucher und Inverkehrbringer leichter. Da ab 2024 alle Getränke unter diese Regelungen fallen, gibt es keine Ausnahmeregelungen mehr und somit auch keine Verwirrung.

  • Getränke in PET-Flaschen und Dosen: 0,25 € Einwegpfand
  • Bis 2024 reine Milchprodukte und Getränke aus Milcherzeugnissen: pfandfrei
  • Tetra Pak: pfandfrei