Aktuelle Vorgaben der Kassensicherungsverordnung
Durch die Kassensicherungsverordnung sollen alle Geschäftsvorfälle, bei denen elektronische Registrierkassen verwendet werden, durch digitale Aufzeichnung und Speicherung vor Manipulation geschützt werden. Zu den Vorschriften der Kassensicherungsverordnung gehören:
TSE Umrüstungsfrist für elektronische Kassensysteme bis Ende 2022 verlängert
Seit dem 30.09.2020 müssen neu angeschaffte Registrierkassen und solche, deren bestehende Technik eine Umrüstung erlaubt, mit einer TSE ausgestattet sein.
Ausgenommen sind Kassensysteme, die zwischen dem 25. November 2010 und Ende 2019 angeschafft wurden und nachweislich nicht auf TSE umrüstbar sind. Hier wird eine Umrüstungsfrist bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für PC Kassen. Wenn die Kasse nicht umrüstbar ist, muss ein neues, TSE-fähiges und GoBD-konformes Modell angeschafft werden.
Kassenart | Status |
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Registrierkasse mit Kaufdatum zwischen dem 25.11.2010 und 1.1.2020, die nachweislich nicht umrüstbar ist | Bis 31.12.2022 erlaubt |
Kassensoftware auf PC mit TSE | erlaubt |
Kassensoftware auf PC ohne TSE | nicht erlaubt |
Kasse im Browser oder App mit TSE | erlaubt |
Neben der Technischen Sicherheitseinrichtung muss zudem ein exportierbarer DSFinV-K Export vorhanden sein.
Wichtig: Kassenmeldepflicht beim Finanzamt
Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass jedes neu in Betrieb genommene und TSE-fähige Kassensystem mit einer vierwöchigen Frist beim zuständigen Finanzamt zu melden ist. Geplant ist, dass es zukünftig Vordrucke oder ein elektronisches Meldeverfahren beim Finanzamt geben soll, um die Kasse zu melden. Aktuell genügt ein Schreiben, das folgende Fakten enthält:
GoBD-konforme Aufbewahrung von Daten
In der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) wird die Pflicht von Unternehmern festgesetzt, ihre Belege aufzubewahren, sodass das Finanzamt jederzeit darauf zugreifen kann. Sofern die steuerrelevanten Daten elektronisch erzeugt wurden, müssen diese auch vollständig und verlustsicher für 10 Jahre elektronisch gespeichert werden. Eine Aufbewahrungspflicht gilt auch dann, wenn das Kassenbuch manuell geführt wird. Wichtige Grundsätze der GoBD:
- Unveränderbarkeit der Kassenbelege
- Einzelaufzeichnungspflicht
- DSFinV-K Export
DSFinV-K Export
DSFinV-K bezeichnet die Schnittstelle der Finanzverwaltung zu Kassensystemen. Um die Schnittstelle nutzen zu können, müssen die Daten also einheitlich gespeichert werden, damit ein Export und eine strukturierte Prüfung der Kassenvorgänge stattfinden kann. Neben der Belegrichtigkeit, die durch die TSE gewährleistet wird, können so auch andere Geschäftsvorfälle, wie beispielsweise das Trinkgeld geprüft werden. Jeder steuerpflichtige Betrieb muss den DSFinV-K Export für eine sofortige Prüfung durch das Finanzamt bereitstellen können. Ein einfacher Z-Bon oder Z-Bericht reicht also nicht länger aus, um die steuerlichen Anforderungen zu erfüllen.
Kassensystem Empfehlungen
Registrierkassen oder Kassensysteme werden von Unternehmen verwendet, die den größten Teil ihres Einkommens in bar erzielen. Im Tagesgeschäft bieten diese Kassen eine benutzerfreundliche Abrechnungsunterstützung und ermöglichen darüber hinaus die Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung. Moderne Kassen bieten sichere und nachvollziehbare Buchungs-, Kalkulations- und Personalfunktionen für alle Unternehmensgeschäfte an und haben dabei einen geringen Investitionsbedarf. Die Kasse sorgt für eine gesetzeskonforme Zahlungsabwicklung und erleichtert die Unternehmensabläufe durch eine schnelle und intuitive Bedienung. order smart bietet eine solche Kasse an, die zudem über viele weitere Features verfügt, die den Arbeitsalltag in der Gastronomie erleichtern.