Allgemeine Geschäftsbedingungen der app smart GmbH
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen der app smart GmbH (nachfolgend: „app smart“) gegenüber Kunden (nachfolgend: „Kunde“) zugrunde, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und mit app smart in eine Vertragsbeziehung hinsichtlich des Vertrags „Shop-/ Kassensystem“ treten. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, die app smart nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für app smart unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Regelungen, die diese Bedingungen abändern, ergänzen und/oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn app smart dies schriftlich bestätigt hat. Angaben in Prospekten, Leistungskurzbeschreibungen sowie sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
In Bezug auf das Shop-System
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
- Zu den im Vertragsformular „Shopsystem“ vereinbarten Konditionen programmiert app smart für den Kunden ein vordesigntes jedoch auf das Unternehmen des Kunden angepasstes Shopsystem als App und eine durch app smart zur Verfügung gestellte Internetseite und stellt Hosting-, Support-, Push- und Update Services zur Verfügung. Der Kunde erhält hinsichtlich des Shopsystems ein ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit. app smart als Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums an dem Shopsystem bleibt berechtigt, das Shopsystem ebenfalls für sich für alle erdenklichen Nutzungsarten zu nutzen und zu verwerten.
Der Kunde stellt app smart innerhalb von sieben Tagen ohne Anforderung von app smart einen Entwickler-Account beim jeweiligen App Store-Betreiber zur Verfügung. Kommt der Kunde dieser Anforderung nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem Vertragsschluss durch app smart nicht nach oder wird die Aufnahme des eigenen App- Shops aus sonstigen, nicht durch app smart zu vertretenden Gründen durch den App Store- Betreiber abgelehnt (vgl. § 3 Abs. 2) oder die Verfügbarkeit im App Store während der Laufzeit dieses Vertrages durch den App Store-Betreiber gekündigt, gelten die Verpflichtungen app smarts hinsichtlich Erstellung und Onlinestellen der App bereits dann als erfüllt, wenn app smart den App-Shop des Kunden in eine nach billigem Ermessen gewählte Portallösung einbindet. Es gelten die Bestimmungen zur Nutzung des Marketing-Netzwerks (vgl. § 1 Abs. 5). Bestellungen die über die Favoriten QR Code Funktion ausgelöst werden sind provisionsfrei. Auch parallel zum eigenen App-Shop stellt app smart jedem Kunden einen App-Shop in einer nach billigem Ermessen gewählten Portallösung zur Verfügung. - app smart wird im Rahmen der Bestellvorgänge, die über das Shopsystem vermittelt werden, als Handelsvertreter im Sinne des § 84 Absatz 1 HGB für den Kunden tätig. Dabei übernimmt app smart keine Erfolgspflicht.
- Der Kunde ist damit einverstanden, auf durch app smart betriebenen oder von app smart beauftragten Plattformen gelistet zu werden (Marketing-Netzwerk). Der Kunde ist jederzeit dazu berechtigt, Auskunft darüber zu erhalten, auf welchen Plattformen er aktuell geführt wird.
- app smart ist im Rahmen der Nutzung des Marketing-Netzwerks dazu berechtigt, geeignete Maßnahmen, insbesondere Marketingmaßnahmen zu ergreifen, um den Verkauf der vom Kunden angebotenen Produkte zu fördern. Hiervon umfasst ist auch die Vermittlung von Bestellungen über diese Absatzkanäle (Marketing-Netzwerk). app smart ist auch dazu berechtigt, diese Befugnisse an beauftragte Plattformen weiterzuübertragen.
- app smart ist berechtigt, für die Leistungen gemäß Abs. 3 und Abs. 4 eine vom Warenkorbwert abhängige, anteilige Gebühr je Bestellung (zehn Prozent des Warenkorbwertes) zu verlangen. Ob eine entsprechende Vermittlung vorliegt, kann der Kunde dem jeweiligen Bestellauftrag entnehmen. Der Kunde erhält hierüber eine entsprechende Abrechnung per Mail. Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung gilt §15 entsprechend.
- app smart kann nach eigenem Ermessen die Verfügbarkeit von Bestellungen über Drittanbieter, wie z.B. Google Direct Ordering, einrichten.
- app smart kann nach eigenem Ermessen die Telefonnummer im Google My Business-Account des Kunden ändern, um Offline-Endnutzerbestellungen in Online- Endnutzerbestellungen umzuwandeln.
§ 2 Pflichten und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, app smart alle für die Programmierung und Fertigstellung des Shopsystems notwendige Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung zu stellen und fertiggestellte Leistungen innerhalb von 7 Tagen abzunehmen. Andernfalls gelten Leistungen als abgenommen. Bei den benötigten Unterlagen handelt es sich insbesondere um die Angabe der Liefergebiete, die Speisekarte, Informationen zu Allergenen, die Öffnungszeiten, das Logo, die Gewerbeanmeldung, eine Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokuments des Inhabers oder Geschäftsführers sowie die aktuelle Stromrechnung und bei der Beauftragung eines App-Shops die Bereitstellung eines Entwickler-Accounts. Zudem ist die Möglichkeit des Bestellzugangs oder die Annahme der Hardware von app smart sicherzustellen. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Bereitstellung des Entwickler-Accounts und etwaigen Folgen des Ausbleibens wird auf § 1 Abs. 1 verwiesen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die fehlerfreie Entgegennahme von Bestellungen sicherzustellen. Jegliche Störungen sind app smart unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Von jeglichen Änderungen ist app smart mindestens 10 Arbeitstage im Voraus zu benachrichtigen. Nicht oder nicht fristgerecht mitgeteilte Änderungen können durch app smart nicht berücksichtigt werden. Alle von app smart als ausgeführt gemeldeten Änderungsaufträge sind unverzüglich auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Fehler sind unverzüglich mitzuteilen. Nicht offensichtliche Fehler sind unverzüglich nach Kenntnis von denselben app smart mitzuteilen.
- Für die Inhalte des Shopsystems ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Jede Nutzung für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze zu beachten. Jeder Verstoß kann zur sofortigen Kündigung führen. Es ist nicht zulässig, Inhalte einzustellen und zu verbreiten, die obszön, beleidigend, verleumderisch, gewalttätig, gewaltverherrlichend, rassistisch, fremdenfeindlich, pornographisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können.
- app smart veranlasst die Hinterlegung der erstellten Domain bzw. des Shopsystems in Unternehmenseinträgen des Kunden, die auf die von diesem betriebenen Shopsysteme Bezug nehmen, insbesondere auf Online-Plattformen, und übernimmt die Verwaltung dieser Unternehmenseinträge. Ist der Kunde noch nicht im Besitz entsprechender Plattformeinträge, legt app smart solche Einträge für ihn an und verwaltet diese. Hat der Kunde die Verwaltung des Eintrags bereits einem Dritten übertragen, ist app smart berechtigt, bei diesem und dem Plattformbetreiber die Übertragung der Verwaltung und die Eintragung der genannten Domain im Namen des Kunden zu beantragen. Der Kunde leistet etwaig notwendige Mitwirkungshandlungen.
- Die bei app smart hinterlegten Angaben, insbesondere Preise, sind für den Kunden verbindlich. Der Kunde verpflichtet sich einen von ihm zu tragenden Preisnachlass in Form eines Angebotes, von mindestens fünf Prozent auf mindestens siebzig Prozent seines Warensortiments bei online bezahlten Bestellungen zu gewähren. app smart ist befugt diesen Preisnachlass entsprechend einzusetzen und zu bewerben. Auf § 2 Abs. 4 wird verwiesen. app smart wird in einem Medienberatertermin dem Kunden die Möglichkeit geben, dieses Angebot zu definieren. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist app smart befugt fünf Prozent als Standardwert zu wählen.
- Der Kunde ist verpflichtet, app smart von sämtlichen Ansprüchen gegenüber Dritten freizustellen, welche aufgrund der Shopsystem-Nutzung wegen Verletzung von jeglichen Rechten geltend gemacht werden, es sei denn diese hat app smart oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die Freistellungspflicht gilt auch für etwaig anfallende Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungskosten. Sofern Dritte gegen app smart Ansprüche aufgrund möglicher Rechtsverletzungen geltend machen, ist app smart berechtigt, die entsprechenden Inhalte bis zur endgültigen Klärung zu entfernen.
- Der Kunde ist außerdem verpflichtet,
- dafür Sorge zu tragen, dass die in den Vertragsbedingungen enthaltenen Angaben vollständig und richtig sind und app smart jede Änderung der Angaben mitzuteilen, wobei eine solche Mitteilung erst mit der Bestätigung durch app smart an den Kunden als erfolgt gilt;
- sicherzustellen, dass app smart als Hauptbetreiber die Kontrolle über das Google My Business-Konto des Kunden hat;
- dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen, die er app smart zur Verfügung stellt, jederzeit aktuell und richtig sind und app smart unverzüglich über Änderungen zu informieren.
- Wenn der Kunde mehrere Restaurant-Standorte betreibt, stellt er app smart auf Anfrage die Informationen gem. Ziff 1 für jeden einzelnen Restaurant-Standort zur Verfügung.
- Der Kunde stellt sicher, dass er bei der Lieferung von Endnutzerbestellungen an einen Endnutzer angemessene Identitätsprüfungen in Bezug auf die vom Endnutzer für die Bestellung verwendete Zahlungsmethode durchführt. Bei solchen Identitätsprüfungen wird unter anderem überprüft, ob die Kredit- oder Debitkarte unterschrieben ist und ob die Angaben mit den Angaben in der Restaurantbestellung des Endnutzers übereinstimmen. Der Kunde haftet für alle Bankrückbuchungen, die sich daraus ergeben, dass eine angemessene Identitätsprüfung gemäß diesem Abschnitt verabsäumt wurde.
- Ungeachtet der Ziff. 9 entschädigt der Kunde app smart im Falle einer Rückbuchung durch eine Bank im Zusammenhang mit einer über das Online-Bestellsystem getätigten Zahlung in jedem Fall für den zu zahlenden Rückbuchungsbetrag und bezahlt die Verwaltungsgebühren für die Rückbuchung sowie alle anderen damit verbundenen Kosten in voller Höhe. Alle Rückbuchungsgebühren, die gemäß § 2 Ziff. 9 oder § 2 Ziff. 10 zu zahlen sind, werden mit den Einnahmen des Kunden für den betreffenden Standort verrechnet, bevor diese an den Kunden ausgezahlt werden.
§ 3 Leistungen und Pflichten der app smart
- app smart programmiert das Shopsystem des Kunden und veröffentlicht dieses. Außerdem hinterlegt app smart die erstellte Domain bzw. das Shopsystem in Unternehmenseinträgen auf Online-Plattformen und übernimmt die Verwaltung der Einträge. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden aus § 1 Abs. 1 wird verwiesen.
- Die Entscheidung über die Aufnahme und die andauernde Verfügbarkeit in den App Store wird durch Apple und Google sowie ggf. durch weitere App Store-Betreiber getroffen. Auf diese Entscheidung hat app smart keinen Einfluss. Sollte der Betreiber des App Stores Zusatzgebühren verlangen, ist app smart berechtigt, diese an den Kunden weiter zu belasten. Die Zahlung hat durch den Kunden im Voraus und zwar spätestens acht Wochen vor der Verlängerung des Accounts beim App Store- Betreiber zu erfolgen. Hierauf wird der Kunde im Rahmen der Rechnungsstellung ausdrücklich hingewiesen.
- app smart leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit des Shopsystems und ihren ordnungsgemäßen Betrieb.
- Liegt ein technischer Fehler vor, wird dieser so rasch wie möglich behoben. Kann app smart einen Fehler nicht innerhalb von 30 Tagen beheben oder ist die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, wird die bezahlte Gebühr zurückerstattet.
- app smart stellt das Shopsystem mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Dabei ist app smart nur in der Lage auf die in ihrem Einflussbereich stehende Technik Einfluss zu nehmen. Deshalb sind von der Verfügbarkeit Zeiten ausgenommen, an denen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von app smart liegen, das Shopsystem nicht zu erreichen bzw. funktionell eingeschränkt ist. Bei notwendigen Wartungsarbeiten, Instandsetzungen oder der Einführung von neuen Services berücksichtigt app smart die berechtigten Interessen der Nutzer. Sollten Datenverluste auftreten, übernimmt app smart hierfür keine Haftung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens app smart vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßige Sicherungen seiner Daten durchzuführen.
§ 4 Vergütung / Nutzung von Online-Bezahldiensten
- Die Vergütung von app smart setzt sich aus den zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgend aufgeführten weiteren Regelungen dieses Paragrafen zusammen.
- Nimmt der Kunde Online-Bezahldienste in Anspruch, transferiert app smart die vom Endkunden an den von app smart in die Zahlungsabwicklung eingebundenen Zahlungsdienstleister geleisteten Gelder unter Abzug der unter Abs. 3 und 4 genannten Kosten auf das Konto des Kunden. Etwaige Schnittstellen, die app smart für den Kunden eingerichtet hat, um eine unmittelbare Zahlungsabwicklung zwischen Kunden und Zahlungsdienstleister zu ermöglichen, werden nicht mehr aufrechterhalten bzw. angeboten. Auch der Support wird folglich insoweit eingestellt. Im Rahmen der von app smart zur Verfügung gestellten Portallösung und bei Nutzung des Marketing- Netzwerks (vgl. § 1 Abs. 1, 3 und 4) ist die Nutzung von Online- Bezahldiensten obligatorisch und durch die jeweilige Plattform vorgesehen. Dem Kunden entstehen für jede auf diese Weise bezahlte Bestellung des Endkunden Kosten in Höhe von 0,69 €, sofern die Parteien einzelvertraglich nichts anderes vereinbart haben.
- Der Kunde trägt die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters sowie die app smart-Verwaltungsgebühr, die durch die Online- Zahlung des Endkunden im Rahmen der Bestellung über das Shopsystem anfallen. app smart behält diese Gelder ein.
Die Verwaltungsgebühr berechnet sich bei Vergütungsmodellen mit monatlicher Fixgebühr nach einem Stufenmodell, bei dem für die ersten 10,00 € Bestellwert eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,70 € anfällt und für jede weiteren 5,00 € Bestellwert ein Betrag in Höhe von 0,35 €. Andere Modelle für die Berechnung der Verwaltungsgebühr dürfen nach billigem Ermessen durch app smart auf das Stufenmodell geändert werden.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. app smart bleibt es vorbehalten, den Abrechnungszeitraum auf einen anderen, insbesondere kürzeren, Abrechnungsrhythmus, etwa wöchentlich, umzustellen.
app smart überweist die auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum entfallenden Einnahmen des Kunden jeweils in dem sich anschließenden Abrechnungszeitraum. Für die Überweisung von Einnahmen an den Kunden gilt ein Mindestüberweisungsbetrag von 40,00 EUR. Liegen die Einnahmen des Kunden in einem Abrechnungsabschnitt unter 40,00 EUR, werden die Einnahmen erst ab einem Betrag von 40,00 EUR an den Kunden überwiesen. - Die nächste turnusgemäß vom Kunden an app smart zu zahlende Rechnung wird mit den vom Endkunden geleisteten Geldern verrechnet. Verbleibende Guthabenbeträge werden durch app smart im nachfolgenden Abrechnungszeitraum unbar auf das Konto des Kunden überwiesen. Reichen Gelder nicht aus, wird die nächste turnusgemäß fällige Rechnung bzw. deren Differenz eingezogen.
- Der Kunde sichert zu, dass er wirtschaftlich Berechtigter ist und im eigenen Namen handelt. Er legt seine Gewerbeanmeldung und Ausweiskopie vor. app smart ist berechtigt, im Falle fehlender Nachweise für den wirtschaftlich Berechtigten, die Gelder so lange einzubehalten, bis geklärt ist, wer wirtschaftlich Berechtigter ist.
- app smart entscheidet, welche Zahlungsmethoden zur Zahlungsabwicklung im Shopsystem, auf Vermittlungsportalen (vgl. § 1 Abs. 6) oder im Marketing-Netzwerk angeboten werden. Die möglichen Zahlungsmethoden werden dem Endkunden im Laufe des Bestellprozesses zur Auswahl gestellt. app smart ist insbesondere berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung zu deaktivieren.
- Endkunden wird im Zusammenhang mit jeder getätigten Bestellung ein von app smart festzulegendes Entgelt berechnet. Dieses wird im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang gesondert ausgewiesen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag gegenüber Endkunden geltendzumachen und, sofern die Zahlung durch den Endkunden gegenüber dem Kunden unmittelbar in bar erfolgt, an app smart auszukehren. app smart wird den jeweiligen Betrag in der Abrechnung mit dem Kunden berücksichtigen.
§ 5 Ermächtigungen durch den Kunden
Der Kunde ermächtigt app smart, für ihn im Rahmen der Bestellvorgänge die entsprechenden Vertragserklärungen (z.B. Angebot, Widerrufserklärung etc.) des Endkunden in Empfang zu nehmen und die erforderlichen Schritte zur Vertragsdurchführung und -abwicklung vorzunehmen, insbesondere nach eigenem Ermessen die Vertragsannahme im Namen des Kunden zu erklären. Der Kunde ermächtigt app smart außerdem, diese Ermächtigung an einen Dienstleister / Kooperationspartner von app smart im Wege der Untervollmacht weiterzugeben.
In Bezug auf das Kassen-System
§ 6 Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der auf dem Vertragsformular genannten Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel ob bei app smart oder bei deren Unterlieferanten eingetreten – zum Beispiel: Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das Gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. app smart muss dem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit, beispielsweise mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung, in Verzug ist, kann app smart von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Sofern Vertragsinhalt – auch – die Lieferung, Erstellung oder Anpassung von Software ist, gilt eine Nachfrist als dann zwischen den Parteien als angemessen vereinbart, wenn diese mindestens 6 Wochen beträgt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Programmierung und Fertigstellung der Software notwendigen Unterlagen innerhalb von 10 Tagen zur Verfügung zu stellen und fertiggestellte Leistungen innerhalb von 7 Tagen abzunehmen. Ansonsten gelten die Leistungen als abgenommen. Für Änderungen im System sind app smart diese mindestens 10 Tage im Voraus mitzuteilen, damit diese bearbeitet werden können.
§ 7 Gefahrübergang, Versand und Fracht
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Ansonsten geht die Gefahr mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
§ 8 Entgegennahme und Annahmeverzug
Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen an, so kann app smart dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen mit der Erklärung, dass app smart nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehnt.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist app smart berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sofern app smart Schadensersatz verlangt, so beträgt dieser 25 % der vereinbarten Vergütung für die nicht entgegengenommene Lieferung oder Leistung, sofern sie nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Ware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt verkauft und schon heute den Kaufpreisanspruch an app smart abtritt.
- Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde app smart unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum von app smart hinzuweisen.
§ 10 Support im Bereich Helpdesk/Bugfixes
- Support-Leistungen werden, sofern vertraglich vereinbart, durch den Lieferanten des Kassensystems erbracht. Der Kunde hat app smart diesbezüglich einen Ansprechpartner sowie einen Vertreter des Ansprechpartners zu benennen, der dazu berechtigt ist, die Support-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wird kein Ansprechpartner benannt, gelten die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer oder der Unternehmensinhaber gemäß Gewerbeanmeldung als Ansprechpartner.
- Der ausgewählte Ansprechpartner bei app smart darf sich maximal ein Mal im Jahr ändern, es sei denn, es erfolgt ein Wechsel des Inhabers bzw. Geschäftsführers.
- Bei den Leistungen des Supports handelt es sich ausschließlich um eine Dienstleistung. Ein Erfolg wird nicht geschuldet. Wird ein externes Unternehmen nicht durch app smart oder den Lieferanten des Kassensystems mit der Durchführung des Supports beauftragt, so erfolgt dies ausschließlich und komplett auf Kosten des Beauftragten.
Eine Übernahme durch app smart erfolgt nur bei schriftlicher Bestätigung durch einen Vertreter des Unternehmens. Der Helpdesk (1st Level) Support erfolgt ohne zeitliche Einschränkung, solange sich dies in einem vertretbaren Rahmen bewegt.
Der weitere Support (2nd & 3rd Level) erfolgt auf maximal 4 Stunden in einem Vertragsjahr.
§ 11 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Die Verjährung beträgt zwölf Monate.
- Ist der Kunde Unternehmer, muss er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge nimmt app smart mangelhafte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle Ersatz; stattdessen ist app smart auch zur Nachbesserung berechtigt.
- Sofern app smart der Verpflichtung zur Ersatzlieferung nicht nachkommt oder im Falle der Nachbesserung diese auch nach Nachfristsetzung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung zu.
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation innerhalb der in § 11 Ziff. 3 genannten Frist untersuchen. Bei gelieferter Software insbesondere auch im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen app smart innerhalb weiterer 5 Werktage auf dem der Lieferung beiliegenden Formular gemeldet werden.
- Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Die Vorgaben des Mängelformulars sind zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Mängelrüge hinsichtlich von app smart gelieferter Software, dieser diejenigen Daten auf deren Wunsch hin zu überlassen, die für eine Reproduktion des gerügten Mangels erforderlich sind. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
§ 13 Geltung der DIN-Normen
Entstehen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen als vereinbart.
Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluss, aber vor der Fertigstellung des Programms geändert, ist app smart im Rahmen des Zumutbaren gehalten, jedoch nicht verpflichtet, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche Programmänderungen muss app smart nicht vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist.
In Bezug auf Shop- und Kassen-Systeme
§ 14 Widerruf
Unsere Produkte werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verkauft. Ein Widerrufsrecht existiert nicht.
§ 15 Abrechnung
- app smart wird jeweils monatlich die im Vertragsformular angegebenen und ausgewählten Nutzungsentgelte einziehen. Der Kunde gewährt app smart hierfür eine Einzugsermächtigung. Der Abrechnungsmonat beginnt grundsätzlich 4 Wochen ab dem Tag des Vertragsschlusses. Das vereinbarte Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Kosten für jegliche Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. Die Rechnungszusendung erfolgt monatlich an die vom Kunden angegebene E-Mail- Adresse.
- app smart bleibt es vorbehalten, den Abrechnungszeitraum auf einen anderen, insbesondere kürzeren, Abrechnungsrhythmus, etwa wöchentlich, umzustellen und die Gelder in diesem Rhythmus einzuziehen. Bei einer wöchentlichen Abrechnung beträgt der wöchentliche Rechnungsbetrag ein Viertel einer etwaig vormals vereinbarten monatlichen Zahlungssumme.
§ 16 Vereinbarungsdauer, Beendigung und Schriftform
- Diese Vereinbarung hat eine im Vertragsformular vermerkte Mindestlaufzeit. Für die vereinbarte Laufzeit stellt app smart das Shop- und Kassen-System im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
- Die Vereinbarung verlängert sich um 1 Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
- Beide Vertragspartner sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund ist insbesondere Zahlungsverzug des Kunden mit zwei Rechnungsbeträgen oder der Jahresgebühr für den Account beim App Store-Betreiber, Insolvenz einer der Vertragsparteien sowie Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung anzusehen. Eine Gewerbeabmeldung stellt keinen wichtigen Grund dar.
- Bei einer Beendigung dieses Vertrages wird das Shopsystem des Kunden durch app smart nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Wochen gelöscht und steht somit nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde kann innerhalb des genannten Zeitraums seine bisherigen Daten bei app smart anfordern. Sofern app smart nicht von einem möglicherweise bestehenden Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, erhält der Kunde seine Daten bereitgestellt. Der Kunde hat gegebenenfalls die Hardware zurückzusenden.
- Für die Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung ist die Übermittlung der Erklärung per Fax oder E-Mail notwendig.
- Ist das gewählte Produkte während mindestens 10 der ersten 12 Monate nach dem Beginndatum nicht online (indem es Endnutzerbestellungen zulässt) und ist dies auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen, so ist app smart berechtigt, dem Kunden die unvermeidbaren Kosten, die mit der Erstellung, Bereitstellung und Inbetriebnahme des gewählten Produkts für den Kunden verbunden sind, in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 700,00 EUR. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, nachzuweisen, dass app smart kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 17 Schutz personenbezogener Daten
- Beide Parteien halten alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung ein. Dieser § 17 gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen oder Rechten einer Partei gemäß den Datenschutzgesetzen und bewirkt nicht die Entbindung von diesen, ihre Entfernung oder ihre Ersetzung.
- Datenverantwortlicher
2.1 Die Parteien erkennen an, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endnutzer für ihre eigenen Zwecke unabhängig als Datenverantwortlicher handelt. Dies bedeutet, dass jede Partei – in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, für die sie als Datenverantwortlicher fungiert – die Datenschutzgesetze einhält und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreift, um die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu schützen.
2.2 app smart handelt als Datenverantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die von den Endnutzern im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Dienst und/ oder der Bereitstellung zusätzlicher personenbezogener Daten an app smart im Zusammenhang mit der Aufgabe von Bestellungen über den Dienst an app smart übermittelt werden.
2.3 Im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden übermittelt app smart personenbezogene Daten betreffend den Namen, die Kontaktdaten und die Bestellinformationen des Endnutzers (einschließlich der Zahlungsdaten, aber nicht der Kartennummer) an den Kunden, und der Kunde verwendet diese Daten ausschließlich für die Zwecke (i) der Erstellung der spezifischen Bestellung und der Kommunikation mit dem Endnutzer über die Endnutzerbestellung und (ii) der Verteilung von dienstbezogenen Nachrichten betreffend die Lieferung der Endnutzerbestellung. - Auftragsverarbeiter
Nachdem app smart personenbezogene Daten der Endnutzer an den Kunden übermittelt hat, versendet app smart im Auftrag und im Namen des Kunden dienstbezogene Nachrichten über die Lieferung der Bestellung sowie allgemeines elektronisches Marketing. app smart bearbeitet im Zusammenhang mit einer solchen Kommunikation mit den Endkunden personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung (siehe Anlage 1). Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass app smart im Zusammenhang mit der Verteilung der spezifischen Kommunikation, die im Auftrag des Kunden erfolgt, ausschließlich als Auftragsverarbeiter handelt. Ferner nehmen die Parteien zur Kenntnis, dass app smart als Auftragsverarbeiter auftreten kann, soweit app smart die Website und/ oder Anwendung des Kunden entwickelt und/oder hostet, vorausgesetzt, dass der Kunde als Datenverantwortlicher für die personenbezogenen Daten fungiert, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website und/oder Anwendung verarbeitet werden (nachfolgend die „Auftragsverarbeiterdienste“ laut Definition in der Datenverarbeitungsvereinbarung). Diese Verarbeitungstätigkeiten werden ebenfalls durch die Datenverarbeitungsvereinbarung geregelt. - Anrufe
Das Restaurant bestätigt, dass alle Anrufe mit app smart GmbH aufgezeichnet und für interne Schulungen verwendet werden dürfen. Eine Vorladung kann nicht extern oder als Teil eines Kaufnachweises verwendet werden.
§ 18 Haftungsbeschränkung
- app smart leistet aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- app smart haftet bei von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
- app smart haftet ferner bei Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit ist jedoch die Haftung auf den Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt der jeweils schadensauslösenden Leistung typisch und vorhersehbar war. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage dieses Vertrags bilden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- app smart haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Widerherstellung angefallen wäre.
- app smart haftet im Übrigen nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter sowie durch sonstige Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
- app smart haftet für Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch app smart oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die app smart eine Garantie übernommen hat.
- app smart haftet für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (g) für Ansprüche, die von § 69 TKG oder § 70 TKG erfasst werden.
Eine weitergehende Haftung von app smart und ihrer Organe ist dem Grunde nach ausgeschlossen. Zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass app smart keine Garantien übernimmt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von app smart im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 19 Gewährleistung
- Technische Daten im Angebot bzw. Individualvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung.
- app smart versichert, dass ihr keine die Verwendung der von app smart gelieferten Leistungen beeinträchtigenden gewerblichen Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) bekannt sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, von app smart erbrachte oder gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich app smart mitzuteilen. Auf die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) wird verwiesen.
- Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach der Leistung oder – soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist – nach Abnahme.
§ 20 Fremddienstleistungen
Für die für den Auftrag notwendigen Fremddienstleistungen gelten die AGB des jeweiligen Fremddienstleisters.
§ 21 Sonstiges
- app smart behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den neuen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten sie als angenommen. app smart weist den Kunden in der Zusendung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens bzw. Nicht-Widersprechens im konkreten Fall und die zweiwöchige Frist hin.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
- Als Gerichtsstand wird der Sitz von app smart vereinbart, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
- Es gilt das deutsche Recht.
(Stand Juli 2023)
Vertragslaufzeit: 24 Monate.
Die einmaligen Gebühren sind bei Vertragsschluss fällig und werden vor der Onlinestellung von Ihrem Bankkonto abgebucht. Es gelten die beigefügten AGB der app smart GmbH. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Alle Preise sind Netto-Preise.